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Dringlichkeitsantrag Asyl Durchgriffsrecht

DRINGLICHKEITSANTRAG FPÖ VASOLDSBERG

der Gemeinderäte Markus Konrad, Joachim Gries, Christian Konrad und Manuel Bausch, eingebracht am 22.10.2015

betreffend: Asylchaos stoppen:

NEIN zum Durchgriffsrecht des Bundes zur Unterbringung von Asylwerbern!

Die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie der Mehrheitsbeschaffer in Form der Grünen haben sich geeinigt, per Verfassungsgesetz mit 1. Oktober 2015 das föderale System Österreichs auszuhebeln und per Durchgriffsrecht die Unterbringung von Asylwerbern in den Ländern und Gemeinden – auch gegen deren Willen – durchzusetzen. Durch den vorliegenden Initiativantrag können Länder und Gemeinden ihre Rechte aus dem Konsultationsmechanismus nicht wahren, was ganz grundsätzlich dem Föderalen Prinzip als Grundprinzip der Bundesverfassung.

Schon Art. 1 des „Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden“ lässt offen, ob Personen, die nach diesem Gesetz untergebracht werden, überhaupt noch abgeschoben werden dürfen, da man hier von Personen spricht, die aus „faktischen Gründen nicht abschiebbar sind“. Am Beginn eines Asylverfahrens steht jedoch noch gar nicht fest, ob ein Asylantrag überhaupt positiv beschieden wird.

Über einen Richtwert von 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung der jeweiligen Gemeinde soll nach Art. 2 Abs. 1 geregelt werden, wie viele Asylwerber jede Gemeinde aufzunehmen hat. Wie in der Praxis einzelne Gemeinden die Verpflichtung zur Bereitstellung von Plätzen erfüllen sollen, kann hingegen nicht beantwortet werden.

Es ist für zahlreiche Kommunen schlichtweg unmöglich, die nötigen Plätze zu schaffen bzw. freizuhalten. Dieser Wert stellt jedoch nur einen Richtwert dar und kann nach Art. 1 Abs. 2 mittels Verordnung beliebig erhöht werden, wovon auszugehen ist, wenn man sich den ansteigenden Asylwerberstrom nach Österreich vor Augen führt. Die Länder haben hier lediglich ein Recht auf Stellungnahme, weder dürfen Nationalrat noch die Landtage darüber abstimmen. Es ist daher zu befürchten, dass auch in Kleinstgemeinden mehrere Lager für Asylwerber für bis zu 450 Personen etabliert werden können, wenn die Gemeinden ihren Richtwert nicht erfüllen und der Bund in dieser Gemeinde Grundstücke zur Verfügung hat, da die Obergrenze von 450 für einzelne Grundstücke und nicht für Gemeinden gilt (Art. 3 Abs. 3).

Art. 3 Abs. 1 durchbricht schließlich die einschlägigen Normen der Bau- und Raumordnung und verwehrt den Gemeinden und Anrainern überhaupt jegliche Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Bund selbst darf nicht nur in seinem Eigentum stehende Gebäude beliebig nutzen und umbauen, sondern auch solche, die nur angemietet wurden. Dadurch werden Nachbarn faktisch in ihren subjektiven Rechten verletzt – der Wegfall eines Rechtsschutzes bzw. die Verunmöglichung einer Beschwerde gegen Baubescheide widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip. Erschwerend wirkt zudem, dass der Bürgermeister in seiner Funktion als Baubehörde der Gemeinde außer Kraft gesetzt und seiner Rechte beraubt wird.

Bei Ausreizung der genannten Quote von 1,5 Prozent müsste die Steiermark über 18.000 Asylwerber aufnehmen! Für den Bezirk Graz-Umgebung und seine Gemeinden würde dies bedeuten, dass mit Stand Jänner 2015 zu den 636 untergebrachten Asylwerbern weitere 1.570 Personen aufgenommen werden müssten, wobei diese Quote von 1,5 Prozent natürlich auch für die Gemeinde Vasoldsberg gilt.

Die Bundesländer haben nicht nur für die Grundversorgung und die Unterbringung der Asylwerber zu sorgen und die immensen Kosten dafür zu tragen, sie haben auch mit dem beachtlichen Sicherheitsrisiko, das von Asylwerberunterkünften ausgeht, und der damit verbundenen Verunsicherung der Bevölkerung zu kämpfen. Gemäß einer schriftlichen Anfragebeantwortung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gab es in den Jahren 2012 bis 2014 über 200 Polizeieinsätze in steirischen Asylheimen. Dabei wurden Polizisten verletzt und über 20 Personen festgenommen. Die Kosten der Einsätze betrugen rund 100.000 Euro (Quelle: Parlamentarische Anfrage 226/AB vom 30.10.2014 zu 2336/J XXV GP). Im Jahr 2014 wurden alleine in der Steiermark 1.016 Asylwerber als Tatverdächtige ausgeforscht (Quelle: Parlamentarische Anfrage 3486/AB vom 10.04.2015 zu 3668/J XXV GP).

Im Umfeld von Asylheimen kommt es auch vermehrt zu Suchtgiftdelikten. So heißt es in einem Bericht des Innenministeriums: „Jede Unterkunft, in der eine große Anzahl Asylwerber aus Westafrika untergebracht ist, stellt ein Gefährdungspotenzial dar. Es kommt daher in diesen Unterkünften immer wieder zu Festnahmen und Sicherstellung größerer Mengen Drogen in den zugewiesenen Zimmern oder allgemeinen Räumlichkeiten. Ebenso ist festzustellen, dass in Gegenden, in welchen eine Konzentration an Asylwerberheimen vorhanden ist, auch der Drogenhandel im Nahbereich signifikant ansteigt.“ (Quelle: BMI – Drogenbekämpfung. Presseunterlage: URL: http://www.bmi.gv.at/cms/cs03documentsbmi/859.pdf)

Dieses Gesetz ist ein deutliches Zeichen der vorherrschenden Rat- und Planlosigkeit der Bunderegierung in der Asylfrage. Über 6.000 Asylwerber sind derzeit in der Steiermark untergebracht – täglich strömen weitere unkontrolliert ins Land. Die Kosten für das Asylwesen explodieren. Die Steirer haben bewiesen, dass sie hilfsbereit sind – gegen das vorherrschende Asylchaos gilt es aber entschlossen vorzugehen. Durch die quotenmäßige Zwangsbeglückung steirischer Gemeinden wird die Situation jedoch nur noch verschärft.

Die Steiermärkische Landesregierung ist aufgefordert, energisch gegen diesen massiven Eingriff in die Autonomie des Landes bzw. der Gemeinden aufzutreten.

Die unterfertigten Gemeinderäte stellendaher folgenden

DRINGLICHKEITSANTRAG

Der Gemeinderatwolle beschließen:

  1. Der Gemeinderat spricht sich entschieden gegen das „Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden“ aus.
  2. Der Gemeinderat fordert die Landesregierung und den Landtag Steiermark auf, sofort aktiv zu werden, um das „Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden“ zu verhindern.
  3. Der Gemeinderat spricht sich für die Einhaltung föderaler Rechte und Prinzipien aus und fordert die Einhaltung seiner verfassungsrechtlich garantierten Rechte.

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